Plädoyer für die Planung eines Künstlernachlasses zu Lebzeiten
Im Unterschied zu einem gewöhnlichen Nachlass handelt es sich bei einem Künstlernachlass um ein künstlerisches Lebenswerk, das über den Tod hinaus durch ein Publikum wahrgenommen werden will.
Je unübersichtlicher und ungeordneter ein Kunstschaffender sein Werk hinterlässt und je weniger Regelungen zum posthumen Umgang damit existieren – und seien es nur Äusserungen mündlicher Art –, desto schwieriger wird die Aufgabe der Nachlassverwaltung für künftige Erben.
Denn zur emotionalen Belastung, die mit einem Todesfall natürlicherweise einhergeht, unterliegen Erben einem hohen moralischen Druck, den Fortbestand des Werks im Sinne des Künstlers/der Künstlerin zu gewährleisten. Kommt zusätzlich die Organisation eines baldigen Auszugs aus dem Atelier hinzu, stehen Erben vor einer mehr als schwierigen Aufgabe. Und so manches Werk, so manche/r Künstler/in, gerät dabei in der Folge völlig in Vergessenheit!
Übernimmt der Kunstschaffende jedoch bereits zu Lebzeiten Verantwortung für die Zukunft seines Werks, trägt er entscheidend zum Erfolg der Nachlasssicherung (im Sinne der langfristig angestrebten Wahrnehmung) bei!
Zu einer vorsorglichen Planung (Vorlassplanung) gehören das eigenhändige Ordnen, Gewichten und Dokumentieren des Werks. Aber auch Äusserungen der eigenen Vorstellungen zum künftigen Umgang bzw. wenn möglich eine lebzeitige Vorbereitung der Weitergabe.
Keine einfache Aufgabe, konfrontiert sie doch mit der eigenen Endlichkeit.
Wesentlicher Vorteil für Künstler/Künstlerinnen, die sich dieser Herausforderung stellen: Sie gestalten ihren Anspruch an die Zukunft ihres Oeuvres in ihrem Sinn mit!